Batterieverordnung (BattV)

Einige der durch uns vertriebenen Geräte enthalten Batterien oder Akkumulatoren. Wir als Vertreiber solcher Geräte sind gemäß Batterieverordnung (BattV., Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2001 (BGBl. I S 1486, geändert durch Gesetz vom 9. 9. 2001, BGBl. I S. 2331)) dazu verpflichtet, Sie darüber aufzuklären, dass Kunden als Endverbraucher gesetzlich dazu verpflichtet sind, Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben, die verbraucht und als Abfall entsorgt werden sollen.

Es ist verboten, diese im Hausmüll zu entsorgen. Batterien oder Akkumulatoren können Sie nach Gebrauch in Sammelbehälter der Verkaufsstellen oder in ihrer unmittelbaren Nähe z.B. bei kommunalen Sammelstellen unentgeltlich abgeben. Werden Batterien oder Akkumulatoren an uns zurückgesandt, bitten wir Sie, diese ausreichend zu frankieren.

Batterien oder Akkumulatoren, die Schadstoffe enthalten sind dementsprechend gekennzeichnet und /oder haben das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf der Verpackung. In der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für Quecksilber, "Li" für Lithium, "Ni" für Nickel, "Mh" für Metallhydrid und "Zi" für Zink. Diesen Hinweis finden sie auch in der Bedienungsanleitung oder er wird Ihnen gesondert in Textform zugesandt.


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